Die auf der Homepage www.MeinReiseleiter.de aufgeführten Touren werden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeboten und erbracht.

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und MeinReiseleiter.de

§ 1 Buchungsablauf: 

§ 1a:

Die einzelnen Anzeigen stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Der Nutzer wählt aus den Anzeigen eine aus, wählt Tag und Uhrzeit der Erbringung der Dienstleistung, klickt auf „Buchen“, trägt in die angezeigte Maske seine Kontaktdaten ein und klickt auf den Button „Buchung bestätigen“. Damit gibt er ein verbindliches Angebot gegenüber MeinReiseleiter.de ab. 

 

§ 1b:

Ist der Reiseführer und die ausgewählte Dienstleistung an dem ausgewählten Tag verfügbar, so bestätigt er den Vertragsschluss unverzüglich. Die Annahme des Angebotes durch den Reiseführer erfolgt unter der Bedingung, dass die angegebenen Kontaktdaten des Nutzers wahrheitsgemäß und vollständig eingetragen sind und dass die gebuchte Dienstleistung vor ihrer Durchführung bezahlt ist. Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Damit ist zwischen dem Nutzer und dem Reiseführer ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen. Im Anschluss an den Vertragsschluss versendet der Reiseführer eine Buchungsbestätigung an den Nutzer.

 

§ 2 Zahlungsvorgang: 

Im Anschluss an die Buchung der Reiseführer unter dem Ticket-System dem Nutzer verschiedene Zahlungsmöglichkeiten, wie Kreditkartenabbuchungen, PayPal oder Vorkasse per Überweisung zur Verfügung. Der Nutzer wählt eine der Zahlungsmöglichkeiten und führt die Zahlung aus. Erst mit der Gutschrift der vollständigen Zahlung ist die unter § 1a genannte Bedingung zum Vertragsschluss erfüllt. 
Soweit eine Buchung erst kurzfristig (weniger als 24 Stunden vor Tour Beginn) erfolgt, kann das Honorar vom Auftraggeber oder dessen Beauftragen direkt in bar an den Reiseführer bezahlt werden. Zahlungen in Harte Währungen können akzeptiert, Verrechnungsscheck können nicht akzeptiert werden. 
Auf Wunsch kann mit dem Reiseführer bei Vertragsabschluss eine Rechnungsstellung vereinbart werden. Ich weise hier ausdrücklich darauf hin, dass ich keine Rechnung ausstelle, in der die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen ist. Die auf der Homepage genannten Preise richten sich gem. geltender Preisangaben Verordnung an private Verbraucher.

 

§ 3 Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag (Stornierung) oder Umbuchung
 
§ 3a: Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag (Stornierung):

Eine Stornierung einer gebuchten Tour durch den Kunden muss schriftlich per E-Mail an storno@mehmet-yagci.de erfolgen. 
Sie können jederzeit von einer gebuchten Stadtführung, Fremdenführung oder Gästebetreuung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des
Rücktritts erheben wir eine pauschalierte Entschädigung, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person bzw. vom Endbetrag berechnet:

 

Zeitpunkt der Führung bis:  

 

365 - 29 Tage vor der Tour:   20 %

   28 - 15 Tage vor der Tour:   50 %
   14 - 07 Tage vor der Tour:   75 %
     6 - 01 Tage vor der Tour:  100 % 


Bei Absagen am Tag der Führung oder bei Nichterscheinen steht uns das volle Honorar zu und wird bei nicht geleisteter Vorauszahlung in Rechnung gestellt.
Der Umtausch sowie Erstattung der Kosten von Tickets für die Teilnahme an Offenen Führungen ist ausgeschlossen, sofern die Veranstaltung stattfindet bzw. stattgefunden hat.


§ 3b Umbuchung: 

Eine reine Umbuchung ohne Stornierung, auch Einzelner Teilnehmer, kann nur ein malig, bis zum 29. Tag kostenfrei durchgerührt werden. Danach gelten die §3 laut AGB´s. 

 
§ 4 Wartezeiten: 

Die Anreise zum vereinbarten Termin und dem Treffpunkt oder Hotel Lobby,  liegt allein in der Verantwortung des Kunden.
Bei Verspätungen der Auftraggeber/der Gruppe ist der Reiseführer vor Ort unverzüglich zu verständigen (Mobiltelefon +90 (0) 538 5412128). Der Reiseführer ist nicht verpflichtet länger als 15 Min. ohne Benachrichtigung zu warten. 
Erscheint der Auftraggeber/der Gruppe nach 30 Minuten nicht am vereinbarten Ort, wird dies als Absage des Kunden behandelt  und der Reiseführer wird von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt davon unberührt.
Die Führungsdauer gebuchter Individueller Führungen oder Gruppenführungen verkürzt sich um die Wartezeit..

 

§ 5 Leistungen: 

Die Leistungen der Stadtführungen werden im Angebot und in der Reservierungsbestätigung schriftlich fixiert. Ein Anspruch auf eine spezielle Route besteht nicht, sofern äußere Faktoren, wie z.B. Wetter, Straßensperrungen, Veranstaltungen eine Änderung der Route verlangen. Der Reiseführer ist berechtigt, die angebotenen Touren an geänderte Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die
Gruppengröße, Witterungsbedingungen, Jahreszeiten und Öffnungszeiten der Besichtigungsorte anzupassen.
Bei den Touren mit dem Übertitel „Sie bestimmen das Programm“ ist das Programm im Voraus zu fixieren.

 

§ 6 Terminverschiebung bzw. Aufhebung des Vertrages: 

Die Führungen finden bei jedem Wetter statt. Gegebenenfalls kann nach individueller Absprache ein Schlechtwetterprogramm als Alternative vereinbart werden. Wird die Leistungsdurchführung infolge höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert oder beeinträchtigt, hat sowohl der Reiseführer als auch der Auftraggeber die Möglichkeit, den Termin zu verschieben oder ggf. den Vertrag aufzuheben. Im Falle einer bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Verhinderung (z.B. Erkrankung des Stadtführers) werden bereits bezahlte Beträge vollständig zurückerstattet. Eine darüber hinausgehende Entschädigung erfolgt nicht.
Sollte eine Tour aus unvorhersehbaren Gründen, z.B. durch höhere Gewalt, Unglück, Witterungsbedingungen etc. während ihrer Durchführung abgebrochen werden müssen bevor 2/3 der Tour bereits durchgeführt worden ist, erhält der Kunde 50 % der geleisteten Zahlung erstattet. Im Falle eines Abbruchs der Tour durch den Kunden hat dieser kein Recht auf Erstattung des Buchungsbetrages.
Der Reiseführer kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung den Verlauf der Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseführer, so gelten für den Zahlungsanspruch die o.g. Bestimmungen entsprechend.

 

§ 7 Haftung: 

Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Es wird nicht gehaftet für Beeinträchtigungen, die auf höhere Gewalt (Terrorismus, Erdbeben, Sturm, etc.) oder leistungsfremde Streiks zurückzuführen sind. 
Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen hat der Kunde keinen Erstattungsanspruch. 
Der Kunde haftet für jeden Schaden an von ihm oder von Teilnehmern seiner Gruppe während der Tour mitgeführten Gegenständen und den Verlust mitgeführter Gegenstände. Der Veranstalter haftet auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Handeln. Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von unseren Mitarbeitern herbeigeführt worden ist bzw. wir allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Preis der Veranstaltung beschränkt. 
Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt. 
Eine Haftung für Leistungen durch Fremdfirmen, auch vermittelte, können wir nicht übernehmen und schließen diese ausdrücklich aus. 
So haften wir nicht für Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Mietfahrräder, Theater- und Ausstellungsbesuche, Hotelunterbringungen, Bewirtungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, usw.), wenn diese Leistungen in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Vertragsleistungen sind. Unsere ‚Führungskräfte‘ Stadtführer, Reiseleiter usw.) haften nur für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. 
Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen uns ist ausgeschlossen. Dies betrifft Ansprüche aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung des Vertrages sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Kunden durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.

 

§ 8 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand: 

Diese AGB gelten nur für die angebotenen Führungen.
 
§ 9 Gerichtsstand: 

Der Gerichtsstand ist in der europäische Seiter Istanbul.
 
§ 10 Salvatorische Klausel: 

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt diese durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.